Erwerb und Besitz von Springmessern ab heute verboten
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Das von der Deutschen Bundesregierung verabschiedete "Sicherheitsgesetz" wurde am gestrigen Mittwoch überraschend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits am heutigen 31. Oktober 2024 in Kraft. Damit ist der Erwerb und Besitz von Automatikmessern, auch Springmessern genannt, verboten.
Durch die nahezu sofortige Umsetzung des Gesetzes sind der Erwerb und Besitz sämtlicher Springmesser, auch solche mit einer Klingenlänge unter 8,5 Zentimeter, verboten. Strafbar macht man sich daher aber nicht automatisch. "Wer ein am 31. Oktober 2024 unerlaubt besessenes Springmesser bis zum 1. Oktober 2025 einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft", so der Gesetzesauszug.
In eigener Sache: Knyfe hat den Verkauf und Vertrieb aller Springmesser eingestellt. Derzeit klären wir noch einige Fragen, u.a. bezüglich der Rücksendung von kürzlich erworbenen Springmessern, und werden darüber gesondert informieren. Wir bitten um Verständnis.
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